Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel im Kanton Bern
Im Zusammenhang mit dem Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel im Kanton Bern (NAV, in Kraft ab 1. Januar 2007, Mindestlöhne gültig ab 1. Januar 2009), stellt der AKB seinen Mitgliedern neben dem NAV und dem Merkblatt des beco einen „Musterarbeitsvertrag“ zur Verfügung: [français: Contrat-type de travail pour le commerce de détail, Aide-mémoire]
Ab 01.01.2012 hat der Regierungsrat eine Anpassung der Mindestlöhne beschlossen [Text]
Vorlage
(Ver. 2)
für einen Arbeitsvertrag
mit einem Vollpensum oder einem (grösseren) Teilpensum.
Bemerkungen:
Von Bedeutung ist Art. 12 mit zwei Varianten. Gemäss Variante 1 finden vertragsergänzend
die Bestimmungen des NAV Anwendung. Bei Variante 2 werden die Vorschriften
des NAV für nicht anwendbar erklärt. Vertragsergänzend gelangen diesfalls
die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Arbeitsvertrag
zur Anwendung.
Keine Vorlage besteht im Moment für Teilzeitangestellte mit kleinem Pensum und/oder unregelmässiger Arbeitszeit (im Stundenlohn).
Sollten Sie im Zusammenhang mit
Arbeitsverträgen nach den NAV juristische Fragen haben, empfehlen
wir Ihnen den Beizug von
Fürsprecher Hans Roth
Fachanwalt SAV Arbeitsrecht
Krneta | Gurtner
Advokatur Notariat Mediation
Münzgraben 6
3000 Bern 7
Tel. 031 326 27 28, E-Mail: roth@kglaw.ch
Fürsprecher Roth hat die Arbeitgeberseite in den Verhandlungen mit den
Gewerkschaften und dem beco Berner Wirtschaft
vertreten. Die Beratung durch Herrn Fürsprecher Roth ist kostenpflichtig.
Sodann möchten wir Sie darüber orientieren, dass der Schweizerische Verband der Lebensmittel-Detaillisten (VELEDES), Falkenplatz 1, 3012 Bern, Tel. 031 301 76 44, www.veledes.ch eine CD mit Musterarbeitsverträgen für den Kanton Bern erstellt hat. Diese Muster-Verträge berücksichtigen die Bestimmungen des NAV. Die CD kann bei VELEDES zum Preis von CHF 45 bezogen werden.
Im Zusammenhang mit der Verwendung der Musterverträge und der CD von VELEDES lehnt der AKB jegliche Haftung ab.